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Antworten zu Ihren Fragen

Können Liedtexte aus dem Ergänzungsband zum Liederbuch für den eigenen Gebrauch übersetzt werden?

Wir sind sehr dankbar, dass Sie daran interessiert sind, die Texte aus dem Hymnal Supplement [Ergänzung zum Liederbuch] in Ihrer eigenen Sprache zu erhalten und wir tun, was wir können, um Sie in diesem Bemühen zu unterstützen. Es gibt jedoch einige wichtige rechtliche Hinweise, die wir Ihnen zur Kenntnis geben müssen, um sowohl Ihre Interessen als auch die unserer Kirche zu wahren. Das Nachfolgende sind die besten und aktuellsten Informationen, die wir haben, und sobald uns weitere Optionen in Bezug auf Übersetzungen bekannt werden, werden wir diese Seite aktualisieren.

Zunächst ist zu sagen, dass es im neuen Ergänzungsband verschiedene Lieder in musikalischer Neufassung mit Texten gibt, die auch im Liederbuch zu finden sind. So stehen die Texte folgender Lieder im neuen Ergänzungsband bereits in den übersetzten Ausgaben der Liederbücher, die von der Christlich-Wissenschaftlichen Verlagsgesellschaft derzeit angeboten werden.

Erste ZeileLiederbuchErgänzungsband
O sel’ge Weihnacht23-28432, 433
Nimm unter Deine Flügel uns30-32434, 435
Komm, Himmelsliebe, holder Geist39436
Vater, voller Lieb’ und Freude58438
Großes wird von dir berichtet71440
Deine Gegenwart, o Vater 109, 110442
Ganz einerlei, welch Los dir sei160-162447
Gar oft wird unsrem Blick enthüllt238, 239451
Seht ihr den Heiland298-302454
Hirte, über Berge steil304-309456
Nimm mein Leben, lass es Dir324457

Kirchengemeinden in den USA (und in anderen Ländern – wo erlaubt) dürfen o.g. Liedtexte aus den Liederbüchern, die von der Christlich-Wissenschaftlichen Verlagsgesellschaft herausgegeben werden, in anderen Sprachen neben Englisch singen und dazu die erwähnten Vertonungen aus dem Ergänzungsband benutzen.

Das US-amerikanische Urheberrecht erlaubt Kirchengemeinden, während der Gottesdienste oder in der Sonntagsschule die Texte aus einem autorisierten, von der Verlagsgesellschaft herausgegebenen Liederbuch mit der Musik aus einer autorisierten, von der Verlagsgesellschaft herausgegebenen Ergänzung zu singen. Leider verbietet das US-amerikanische Urheberrechtsgesetz Einzelpersonen, diese Kombination von Musik und Texten abzuschreiben und zu reproduzieren. Also, bitte machen Sie keine Kopien oder Abschriften. [Wir bedauern, dass wir diesbezüglich keine Informationen für die vielen Länder auflisten können, in denen derzeit Zweigkirchen existieren. Zweigkirchen außerhalb der USA müssen sich deshalb selbst informieren, ob dies innerhalb des Urheberrechts ihres eigenen Landes erlaubt ist.]

Zu Ihrem eigenen Schutz und dem der Verlagsgesellschaft, stellen Sie bitte keine gedruckten Notenblätter oder elektronischen Dateien informeller Liederbuchseiten her, die englische oder übersetzte Texte mit der Musik aus dem Ergänzungsband verquicken. Dies gilt für alle Länder und Formate – für Gedrucktes, Tonträgeraufnahmen, elektronische Dokumente bzw. Dateien oder jedes andere in Frage kommende Format. Obwohl wir keine Genehmigung erteilen können, die Texte zusammen mit der Musik aus dem Ergänzungsband in irgendeinem Format (Druck oder elektronisch) zu produzieren, mag es aber, wie erwähnt, in Ordnung sein, die Worte/Texte während des Gottesdienstes zur neuen Musik zu singen.

Das Urheberrecht an Musikstücken, besonders geistlichem Liedgut, ist ein komplexes Thema. Einige Fakten helfen vielleicht, die rechtlichen Einschränkungen, nach denen wir uns richten müssen, besser zu verstehen.

  • Die Christlich-Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft hält die Rechte oder hat für einige, jedoch nicht für alle Lieder im Ergänzungsband vertraglich vereinbart, Übersetzungen zu erstellen. Wir sind dabei, Kosten und Umfang für eine Produktion komplett übersetzter Ausgaben der Ergänzung zu eruieren. Sobald es diesbezüglich Neues gibt, werden wir diese Informationen hier aktualisieren.
  • Wir schätzen den Eifer und die Bereitwilligkeit von Einzelnen, bei dieser Arbeit behilflich zu sein. Um aber die Rechte der vielen Autoren, Komponisten und Verleger zu respektieren, deren Werke im neuen Ergänzungsband erscheinen, bitten wir Sie, vom Verfassen, Drucken oder Verteilen von Übersetzungen der Lieder aus der neuen Ergänzung Abstand zu nehmen. Nicht nur die Autoren haben das Recht die Übersetzung ihrer Werke zu regulieren, sondern auch die Komponisten haben das Recht, abgeleitete Werke, in denen ihre Kompositionen verwendet werden, zu regulieren. Daher wird eine entsprechende Betätigung als Verstoß gegen die Urheberrechte anderer Parteien betrachtet.

Abgesehen vom rechtlichen Aspekt der Übersetzung von Liedern besteht der Wunsch nach einer einheitlichen und gleich bleibenden Gestaltung für den Gebrauch der Lieder weltweit.

  • Die englischen Texte im Ergänzungsband erfuhren eine mehrfache und sorgfältige Begutachtung, bevor sie veröffentlicht wurden. In allen englischsprachigen Gottesdiensten weltweit werden jetzt die gleichen Worte und die gleiche Musik gesungen, womit die Einheitlichkeit des kirchengemeindlichen Gesangs in unserer Bewegung gewährleistet wird.
  • Künftige Übersetzungen der Lieder durch die Verlagsgesellschaft werden dem gleichen sorgfältigen Begutachtungs- und Bearbeitungsprozess unterzogen. Dadurch wird sichergestellt, dass es eine genehmigte Übersetzung der Lieder dieses Ergänzungsbandes für alle gibt, wie es auch durch die Einheitlichkeit jeder Übersetzung des Liederbuchs der Fall ist.

Besten Dank für Ihre Geduld, Ihr Verständnis und Entgegenkommen in dieser Angelegenheit.

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